Mit diesem Gesetz – das wir in abschließender zweiter und dritter Lesung beraten – soll den Behörden eine schnellere und effiziente Genehmigung des Baus von LNG-Infrastruktur ermöglicht werden. Dazu kann vorübergehend von bestimmten Verfahrensanforderungen, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung, abgewichen werden. Die jeweiligen materiellen Zulassungsvoraussetzungen werden durch das Gesetz hingegen nicht verändert, so dass eine umfassende materiell-rechtliche Prüfung durch die Behörden weiter gewährleistet wird. Ziel des Gesetzes ist es, alle Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen erheblich zu beschleunigen. Wir unterstützen das Anliegen der Bundesregierung für eine Sicherung der Energieversorgung. In einem Entschließungsantrag stellen wir eigene Verbesserungsvorschläge hinzu.