Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vorgelegt, den wir in dieser Woche erstmals beraten. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung führt zu einer Änderung dahingehend, dass mit einer Abschaffung der Disziplinarklage Bundesbeamtinnen und -beamte zunächst der Entscheidung der Dienstbehörde ausgesetzt wären und sich nur durch eine Klage gegen ihre Behörde im Dienstverhältnis halten können. Diesen Entwurf lehnen wir ab. Er wird von den Beamtengewerkschaften als nicht geeignet kritisiert und ist Ausdruck des Misstrauens gegen unsere Beamtinnen und Beamten. Der Bund ginge mit dem Gesetzentwurf einen Sonderweg mit ungewissem Ausgang und würde damit den verfassungs- und dienstrechtlichen Konsens in Bund und Ländern brechen.


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