Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dem Strommarkt für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung mit den Energieträgern Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen. Dazu sollen Kraftwerke genutzt werden, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Wir sehen dieses Gesetz kritisch. So bleibt zunächst fraglich, ob so ein unverzüglicher Stopp der Gasverstromung zuverlässig gewährleistet werden kann – eine Forderung, die wir seit über drei Monaten stellen. Zudem hinterfragen wir die einseitige Ausrichtung des Gesetzes auf Kohle.
