Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

In erster Lesung beraten wir den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten. Mit dem Gesetz soll die CO2-Steuer auf Mieter und Vermieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt werden. Wir teilen das Ziel, durch eine Aufteilung der CO2-Kosten eine Lenkungswirkung sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern zu erzielen und beide Seiten zur Einsparung von Energie anzuregen. Aber: Das Modell der Ampel erzielt diese Lenkungswirkung nicht. Es stellt auf den tatsächlichen Energieverbrauch und nicht auf den energetischen Zustand des Gebäudes ab.  Auch auf Eigentümer, die ihre Gebäude aufwendig saniert haben, können so hohe Umlagen zukommen. Denn wie viel Energie verbraucht wird, hängt von vielen Faktoren ab. Beim Ampel-Modell wären kinderreiche Familien und ältere Menschen die Leidtragenden, weil sie in aller Regel mehr Energie verbrauchen. Wenn der Gesetzentwurf der Ampel nicht grundlegend verändert wird, werden diese Mieter noch schwerer eine Wohnung finden. Wir präferieren dagegen ein bürokratiearmes Modell, orientiert am Energieeinsparrecht zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes und an nachträglichen Verbesserungen. Dieses Modell entfaltet eine Lenkungswirkung in beide Richtungen: Vermieter haben einen Anreiz, den energetischen Zustand ihres Gebäudes zu verbessern, damit ihr Anteil an der Umlage sinkt. Mieter haben einen stärkeren Anreiz, ihren Verbrauch und damit ihre Kosten zu senken. Familien und Personen mit höherem Wärmebedürfnis werden durch unser Modell bei der Wohnungssuche nicht benachteiligt.


GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner