Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Abschließend befassen wir uns mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch. Parallel dazu beraten wir unseren Antrag Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten. Der Gesetzentwurf sieht die Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a des Strafgesetzbuches (StGB)) vor. Durch eine weitere Regelung sollen strafgerichtliche Urteile wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden. Wir lehnen den Gesetzentwurf der Ampel ab und legen unsere differenzierte Position ausführlich im begleitenden Antrag dar. Die Vorschrift des § 219a StGB ist eine wichtige Schutznorm für das ungeborene Leben. Wir wollen an dem befriedenden, vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung von 1993 definierten Kompromiss festhalten. Gleichzeitig legen wir mit unserem Antrag dar, wie Beratungsangebote weiter verbessert werden können, ohne das grundsätzliche Werbeverbot in Frage zu stellen.

In der Debatte, die mich persönlich sehr betroffen gemacht hat, spielte bei den Wortmeldungen der Regierungskoalitionen das Recht der ungeborenen Kinder überhaupt keine Rolle. Es war eine Debatte, in der es um die Würde des Menschen und die grundsätzlichen Fragen auch des Lebens ging. Und die SPD feierte die Entscheidung, dass 219a abgeschafft wird im Plenum mit sehenden Ovationen und Jubel. Und im Nachgang gab es eine Party dazu auf der Fraktionsebene. Am Vorabend hat die Fraktion schon ein Jubelvideo dazu veröffentlicht: https://mobile.twitter.com/spdbt/status/1539951841877938178?s=20&t=awi5OPEG8w5H71fkDTFqDg und zu Recht haben mich mehrere entsetzte Nachrichten dazu erreicht. Familienministerin Paus hat es klar geäußert, die Abschaffung von § 219a StGB ist nur eine Vorstufe zur Abschaffung des § 218, der das ungeborenen Kind und damit das Leben schützt.


GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner