Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beraten, wird die Energiesteuer auf Benzin und Diesel für drei Monate auf das unionsrechtliche Mindestmaß abgesenkt. Dies senkt die Abgabenlast ca. um 30 %. Die Grundidee des Entwurfs ist gut. Mit unserem Entschließungsantrag bringen wir jedoch weitere Verbesserungsvorschläge ein. Eine Absenkung für nur drei Monate ist nicht ausreichend. Erstens dürfte die Ukrainekrise länger als nur drei Monate dauern. Zweitens ist der Umstellungsaufwand für die Unternehmen groß. Drittens hören wir schon jetzt, dass die Absenkung wahrscheinlich nicht oder zu einem kleinen Teil an die Verbraucher weitergegeben wird. Ein längerer Zeitraum wäre erforderlich, damit die Kraftstofflager mit der erhöhten Steuer geleert, wiederbefüllt und anschließend die Senkung auch weitergegeben werden kann. Deshalb fordern wir eine dauerhafte Absenkung der Energiesteuer auf das unionsrechtliche Mindestmaß, zumindest jedoch für zwei Jahre.


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