Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher

In erster Lesung befassen wir uns mit dem Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher. Die Abschaffung der EEG-Umlage bereits zum 1. Juli 2022 haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits am 18. Februar 2022 mit unserem Antrag „Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ (BT-Drs. 20/725) gefordert. Die Ampelregierung hat unseren Vorschlag aufgenommen. Das begrüßen wir. Wir unterstützen die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage und die damit verbundene Entlastung.


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