Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher

Mit diesem in 2./3. Lesung zu beratenden Gesetzentwurf wird ein Vorschlag aufgegriffen, den wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits am 18. Februar 2022 mit unserem Antrag „Explosion bei den Energiepreisen bekämpfen – Zeitnah wirksam und gerecht entlasten“ (BT-Drs. 20/725) gefordert haben. Daher unterstützen wir die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage und die damit verbundene Entlastung. Aber: Der von der Ampel vorgesehene Mechanismus zur Absicherung der Weitergabe an die Endkunden und Verbraucher (Verrechnungsverbot) wurde in der öffentlichen Anhörung kritisiert. Hier muss die Koalition noch den Mechanismus verbessern.


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