Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land sowie das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung

In abschließender zweiter und dritter Lesung beraten wir das „Osterpaket“ der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien: Das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land sowie das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Mit diesem Paket will die Ampel die Grundlagen für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien bereiten. Bereits im Jahr 2030 sollen mindesten 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Im Jahr 2035 soll die Stromversorgung nach dem Gesetzentwurf fast vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Wir unterstützen das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 und werden die Umsetzung dieses Gesetzespakets in diesem Sinne kritisch begleiten. Leider weist der Entwurf noch Schwächen auf, z.B. die einseitige Fokussierung nur auf Wind und Sonne, fehlender Netzausbau, fehlender Bürokratieabbau, hohe Kosten für Ausschreibungen, sowie Mängel bei der Beteiligung der Kommunen.


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