Gesetz zu den Protokollen zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Finnland und des Königreichs Schweden

Wir befassen uns mit dem besonders eiligen Gesetz zur Aufnahme Finnlands und Schwedens in die NATO. Der Beitritt beider Staaten liegt in unser aller Interesse, wir bringen den erforderlichen Gesetzentwurf daher gemeinsam mit den Ampelfraktionen ein. Grundsätzlich gilt: Für den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur NATO wird ein Protokoll zum Nordatlantikvertrag geschlossen. Das Protokoll ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Dieser Vertrag ist sodann in allen Mitgliedstaaten zu ratifizieren. Hierfür ist in Deutschland ein Ratifizierungsgesetz erforderlich. Im Bundestag wird die Ratifizierung in zwei Lesungen vorgenommen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat stimmt der Bundespräsident dem Vertrag förmlich zu, womit das innerstaatliche Ratifizierungsverfahren abgeschlossen ist.


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