Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)

Im Mittelpunkt der Plenarwoche steht das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022), das wir in erster Lesung beraten.

Nach dem Entwurf soll der Bund im Jahr 2022 mit einer Neuverschuldung von 99,7 Mrd. Euro auskommen, ab 2023 soll die Normalregelung der Schuldenbremse wieder eingehalten werden. Aber schon auf den ersten Blick ist klar: Diese Annahmen sind auf Sand gebaut. Erhebliche Kürzungen bei Zins- sowie Gewährleistungsausgaben und Arbeitsmarktausgaben, die Auflösung von Vorsorgen bzw. der allgemeinen Rücklage und zusätzliche Steuereinnahmen werden bemüht, um die Zahlen-Fassade aufrecht zu erhalten.

Bemerkenswert ist außerdem: Der Bundesfinanzminister hat bereits einen Ergänzungshaushalt mit weiteren Schulden angekündigt. Darüber hinaus stehen noch die Beratungen über die Einrichtung eines kreditfinanzierten Bundeswehr-Sondervermögens mit einem Volumen zu 100 Mrd. Euro aus. Damit wird am Ende ein einheitlicher Bundeshaushalt 2022 stehen – mit einer Nettokreditaufnahme von deutlich mehr als 100 Mrd. Euro. Das belastet die parlamentarischen Beratungen. Wir erwarten endlich Vorschläge für klare Prioritätensetzungen und unvermeidliche Gegenfinan­zierung. Alle Ausgaben müssen – wie von der Ampel angekündigt – auf den Prüfstand.


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