In erster Lesung beraten wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen. Der persönliche Anwendungsbereich dieses Gesetzes soll alle Personen umfassen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben. Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich insbesondere auf bestimmte Verstöße gegen europarechtliche Vorschriften, aber auch eine Vielzahl von Verstößen aus anderen Rechtsbereichen. Für hinweisgebende Personen sollen mit internen und externen Meldekanälen zwei gleichwertig nebeneinanderstehende Meldewege vorgesehen werden. Die Pflichten gelten für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Er geht über die Vorgaben der Richtlinie hinaus. So wird der sachliche Anwendungsbereich auch auf zahlreiche Verstöße in spezialgesetzlichen Rechtsgebieten erstreckt. Hiermit gehen erhebliche zusätzliche Belastungen für die deutsche Wirtschaft einher, die zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen führen können. Der Gesetzentwurf sollte sich daher auf eine 1:1-Umsetzung beschränken und nur Verstöße gegen die in der Richtlinie genannten EU-Rechtsakte erfassen.
