Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2021 entschieden, dass Bankkunden bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank zustimmen müssen. Die Kreditinstitute dürfen in ihren AGB – entgegen der bisherigen jahrzehntelangen Praxis – nicht mehr regeln, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde in der gesetzten Frist nicht widerspricht (sog. Zustimmungsfiktionsklausel). Die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist absolut unbefriedigend. Es liegt im berechtigten Interesse der Kreditinstitute, über die Zeit erforderlich werdende Anpassungen ihrer AGB in Form einer Zustimmungsfiktion realisieren zu können, da dies ohne großen Aufwand erfolgen kann. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, eine entsprechende Rechtsanpassung in die Wege zu leiten.
