Derzeit erlebt Deutschland eine erneute Migrationskrise: Im Jahr 2022 wurden 244.132 Asylanträge verzeichnet, allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres kamen weitere 87.777 Asylanträge hinzu. Darunter sind viele Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben. Diese Anträge sollten daher zügiger bearbeitet und entschieden werden können. Nationales und europäisches Recht (Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes und europäisches Recht, Artikel 36, 37 und Anhang I der EU-Richtlinie 2013/32/EU) bieten hierzu eine Möglichkeit: Die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten. Mit unserem Antrag fordern wir deshalb, für die Zukunft ein regelmäßiges und geordnetes Verfahren zur Einleitung der erforderlichen Prüfung zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten einzuführen. Entsprechende Prüfungen sollten nicht erst bei Auftreten von Problemlagen, sondern im Regelfall im Zuge eines geordneten Verfahrens erfolgen. Darüber hinaus fordern wir, dass die Grünen ihre Blockade im Bundesrat aufgeben: Der im Januar 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Einstufung Georgiens sowie der drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer muss der Bundesrat nach mehr als drei Jahren endlich zustimmen.
