Michael Donth MdB

Es war und ist keine allgemeine Impfpflicht geplant!

Zahlreiche Anfragen und Nachfragen erreichen den CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Donth, in denen vor einer angeblichen geplanten Impfpflicht gegen Corona die Rede ist. Michael Donth stellt klar: „Es war und ist keine allgemeine Impfpflicht geplant! Es ging auch nie um eine Impfpflicht, sondern zunächst um die Überlegung zu einer Art Immunitätsnachweis. Dies wurde nun aber wegen der ethischen Überprüfung aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung rausgenommen. Ebenfalls wäre ein Immunitätsnachweis auch mangels wissenschaftlichem Nachweis derzeit noch gar nicht möglich. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürgern sich auf offiziellen Webseiten und über seriöse Medien zu informieren!“

Zum Hintergrund: Es geht um den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, der diese Woche in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht wird. Er befindet sich also noch ganz am Anfang des Verfahrens.

Der Entwurf sah ursprünglich vor, dass bei der Anordnung und Durchführung behördlich angeordneter Schutzmaßnahmen in angemessener Weise zu berücksichtigen sei, ob und inwieweit eine Person, die ihre Immunität wissenschaftlich nachweisen kann, von den Maßnahmen ganz oder teilweise ausgenommen werden kann. D.h. wenn Immunität besteht und man niemanden mehr anstecken kann, lassen sich Schutzmaßnahmen zielgenauer ergreifen. Wichtig in diesem Zusammenhang wäre eine zweifelsfreie Feststellung einer Immunität, die ausschließt, dass eine Infektionskrankheit von der betroffenen Person übertragen werden kann. Der Schutzzweck der behördlich angeordneten Maßnahme sollte dadurch nicht gefährdet werden.

Derzeit kann wissenschaftlich noch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob durch vorhandene Antikörper (etwa wegen einer überstandenen Infektion) eine ausreichende Immunität vorhanden ist. Auch eine fehlende Ansteckungsfähigkeit aufgrund eines ausreichenden Impfschutzes kann derzeit nicht sichergestellt werden, da kein Impfstoff zur Verfügung steht.

Der Gesetzentwurf sah außerdem eine Konkretisierung der bereits heute bestehenden Impfdokumentation (§ 22 Infektionsschutzgesetz) und eine Erweiterung dieser Dokumentation auf den Immunitätsstatus vor. „So etwas gibt es auch heute schon z.B. bei Fernreisen, bei denen gewisse Impfungen bescheinigt sein müssen, um in spezielle Länder einreisen zu dürfen. Oder bei Masern, Grippe oder Hepatitis, wo man entsprechende Immunität nachweisen muss, um z.B. seine Berufstätigkeit ausüben zu können (Erzieherinnen, Gesundheitswesen) oder als Kind, um den Kindergarten besuchen zu können. Und zwar ohne dass es eine allgemeine Impfpflicht gibt“, erklärt der Abgeordnete.

„Da es derzeit noch offene Fragen bzgl. einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität bei COVID19 gibt, wurde noch vor dem Beschluss der Fraktionsgremien die Streichung der entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen.“, so Michael Donth.

Gleichfalls lässt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zunächst auch vom Ethikrat prüfen, wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität überhaupt genutzt werden könnte, sollten irgendwann mal gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zur Immunität bestehen. Dies ist aktuell noch nicht absehbar. Bis dahin wurde dieser Passus aus dem Gesetzentwurf genommen.

„Dennoch bleibt es die Aufgabe der Politik, die Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen in den Blick zu nehmen, die Grundrechte einschränken und die Frage der Verhältnismäßigkeit aufwerfen – insbesondere, wenn in möglicherweise absehbarer Zeit die Immunität durch einen wissenschaftlich zweifelsfreien Antikörpertest oder eine durchgeführte Impfung festgestellt werden könnte. Wie man eine solche Immunität dann angemessen dokumentiert, wird ebenfalls zu diskutieren sein. Ausdrücklich wäre es bei diesen Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Gleichzeitig müssen wir auch ethische Belange von Menschen und Risikogruppen in den Blick nehmen. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Deutsche Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten wurde“, so Michael Donth.

Weiterführende Informationen und den angesprochenen Gesetzesentwurf finden Sie unter folgenden Links:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz-2.html

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