Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Die Ampelkoalition beginnt endlich mit der Umsetzung des bereits lange versprochenen Pakets zur Dämpfung der Energiepreise. Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, das wir unter dem Tagesordnungspunkt ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 beraten, soll die Soforthilfe in Form der Abschlagszahlung für Dezember geregelt werden. Für Bezieher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme heißt das zunächst, dass im Dezember die Pflicht entfällt, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Der Bund erstattet Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen die ausbleibenden Zahlungen und finanziert diese einmalige Entlastung. Die Bundesregierung will so eine finanzielle Brücke bauen bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse, die für Anfang kommenden Jahres geplant ist. Taugliche Vorschläge für die endgültige Ausgestaltung der Gas- und Strompreisbremse bleibt die Ampelregierung hingegen weiter schuldig.


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