Energiewende in der Gebäudewirtschaft beschleunigen

Für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungen von Bestandsgebäuden notwendig. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter auf 67 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden. Mit unserem Antrag zeigen wir die zahlreichen Hürden im Steuerrecht auf, die der Erreichung dieses Ziels entgegenstehen: Für Vermieter gelten z.B. Ausgaben für energetische Modernisierungsmaßnahmen nach Erwerb einer Immobilie oft nicht als sofort abziehbarer Aufwand. Sofern Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes vorgenommen werden und die Aufwendungen hierfür (ohne Umsatzsteuer) 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, gelten diese Aufwendungen als sog. „anschaffungsnahe Herstellungskosten“. In vielen Fällen müssen die Aufwendungen im Ergebnis über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Das hemmt die energetische Sanierung im Bestand und ist für viele Eigenheimnutzer Grund, teure Sanierungen zu unterlassen. Das – sowie zahlreiche weitere Punkte – wollen wir ändern.


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