Aufgrund der Systematik der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung wurden bestimmte Personengruppen benachteiligt – dies betrifft vor allem Menschen, die aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet waren. Vergleichbare Probleme traten bei Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern auf. Die unionsgeführte Bundesregierung hatte im Juni 2021 eine Mrd. Euro für den Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt, um einen Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aufzusetzen.
Die Bundesländer sollten eine weitere Mrd. Euro beisteuern, so dass eine Fondssumme von zwei Mrd. Euro insgesamt zur Verfügung gestanden hätte. Aufgrund von verschiedenen Änderungen durch die Ampel-Bundesregierung kam der Fonds jedoch nicht zustande. Im November 2022 wurde von der Bundesregierung eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer beschlossen. In diesem Zuge hatten die Länder bis 31. März 2023 Gelegenheit beizutreten. Lediglich vier Länder haben diese Gelegenheit genutzt, ein weiteres Bundesland hatte seine Bereitschaft zum Beitritt erklärt. Dies führt zu unterschiedlicher Behandlung der Betroffenen je nach Bundesland. Zudem gilt für die hochbetagten Betroffenen eine Antragsfrist bis 30. September 2023.
Mit unserem Antrag fordern wir, die Beitrittsfrist für die Länder zu verlängern und weitere Verhandlungen zu führen, um ein höheres Fondsvolumen zu erreichen. Falls Verhandlungen mit den Ländern scheitern, soll der Bund das Fondsvolumen selbstständig auf insgesamt eine Milliarde Euro erhöhen. Die Antragsfrist für hochbetagte Betroffene soll um mindestens ein Jahr verlängert und Informations- und Beratungsangebote deutlich ausgebaut werden.