Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen

Mit unserem Antrag legen wir die Grundlagen für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern: Schon bei der Steuergesetzgebung muss die IT-Umsetzung mitgedacht werden – sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen erheblichen Verbesserungsbedarf: So hat der Bundesrechnungshof dem ehemaligen Finanzminister Olaf Scholz öffentlich attestiert, Großprojekte wie KONSENS nicht im Griff zu haben. Stattdessen werden immer wieder Mittel vom Parlament nachgefordert. Das muss besser werden.


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