In dieser Sitzungswoche – der Haushaltswoche – befassen wir uns in erster Lesung mit dem Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 und dem Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026. Der Bundeshaushalt ist gezeichnet von zahlreichen Unwägbarkeiten und offenen Flanken: Inflation, Ukraine-Krieg, Corona-Pandemie, Rekordverschuldung, permanente Mehrforderungen aus den verschiedenen Ressorts der Ampelregierung. Hinzu kommen steigende Zinskosten, die Spielräume weiter einschränken. Die Einhaltung der Schuldenbremse – von Finanzminister Lindner hoch und heilig versprochen – ist bereits jetzt auf Kante genäht. Deutlich wird: Strukturelle Probleme im Haushalt traut sich die Ampel nicht anzugehen. So ist der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung inzwischen auf 112,4 Mrd. Euro – 25 % des Haushaltsvolumens – angewachsen. Bis 2026 steigt er weiter auf 128,8 Mrd. Euro (29,5 % des Haushaltsvolumens). Statt dringend notwendiger Reformen werden Probleme mit Geld zugeschüttet – Geld, dass bereits jetzt an anderer Stelle fehlt. Doch damit nicht genug: Mit Bürgergeld, Kindergrundsicherung stehen weitere umfangreiche Ausgabenwünsche der Koalition an. Wie sollen daneben noch die angekündigten weiteren Entlastungen und der vom Bundesfinanzminister endlich zugesagte Ausgleich der kalten Progression finanziert werden? Der Bundesrechnungshof bringt es auf den Punkt: „Aus dem Haushaltsentwurf wird die wahre Lage der Bundesfinanzen nicht deutlich“, heißt es in einem aktuellen Bericht.
Priorisierungen und eine zukunftsgerichtete Haushaltspolitik sind im Ampel-Entwurf nicht erkennbar. Dieser Haushalt wird der aktuellen Krisensituation nicht gerecht. Schon jetzt ist klar: Es wird wieder kurzfristige, reaktive Nachbesserungen geben müssen – schuldenfinanziert auf Kosten der nachfolgenden Generationen.