Im Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für den Data Act vorgestellt. Das Europäische Parlament hat am 14. März 2023 seine Positionierung zum Data Act mit großer Mehrheit angenommen. Die Bundesregierung ist über den Rat an den Verhandlungen beteiligt. In den kommenden Wochen und Monaten stehen bei dem EU-Gesetzgebungsvorhaben zentrale Weichenstellungen an. Es ist zu erwarten, dass die Verordnung als komplexes Regelwerk die Spielregeln der europäischen Datenwirtschaft grundlegend verändern und Auswirkungen auf alle Branchen haben wird. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag stützt das Ansinnen des Data Acts, denn er hat das grundsätzliche Potenzial, erhobene Daten breiter und transparenter zu verwenden sowie den Datenzugang und die Datennutzung für Unternehmen und Verbraucher zu erleichtern. Gleichzeitig soll mit dem Data Act die Rechtssicherheit im Rahmen der gemeinsamen Nutzung von Daten erhöht werden, sodass auch öffentliche Stellen, bei Bedarf oder zur Verbesserung der Services, die Daten im Besitz von Unternehmen nutzen dürfen. Der Data Act muss so gestaltet sein, dass er die europäische Datenwirtschaft auf Augenhöhe mit den weltweit führenden Digitalstandorten bringt. Als größte Volkswirtschaft und bevölkerungsreichstes Land der EU muss die Bundesrepublik Deutschland daher den Anspruch verfolgen, den zukünftigen Rechtsrahmen der Datenwirtschaft mitzugestalten.
