Das „Sondervermögen für die Bundeswehr“ bewegt sich nicht von der Stelle. Der bisherige Vorschlag der Ampelkoalition für die Ausgestaltung bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Das 100-Mrd-Paket muss so wirken, dass es die Bundeswehr langfristig stärkt. Wir haben unsere Forderungen auf den Tisch gelegt: Die Verteidigungsausgaben müssen dauerhaft und unabhängig vom Sondervermögen auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen. Das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro muss konkret für die Stärkung der Bundeswehr verwendet werden. Vor Verabschiedung des Sondervermögens muss klar sein, was mit dem Geld für die Bundeswehr erreicht wird. Das Beschaffungswesen muss grundlegend geändert werden. Und: Wir brauchen auch einen Tilgungsplan für die zusätzlichen Schulden.
In erster Lesung beraten wir das von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) und Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Mit dem Gesetzentwurf wird die verfassungsrechtliche Grundlage für die Errichtung des vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 27. Februar 2022 angekündigten „Sondervermögens Bundeswehr“ geschaffen. Mittels einer Änderung des Grundgesetzes wird der Bund zur Errichtung eines Sondervermögens mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro ermächtigt. Das Sondervermögen soll laut des Entwurfs der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen. Die einmalige Kreditermächtigung wird von der Schuldenbremse des Grundgesetzes ausgenommen. Die Errichtung des Sondervermögens und die Regelung der weiteren Aspekte soll über ein eigenes Bundesgesetz („einfachgesetzlich“) erfolgen; dieses Gesetz beraten wir ebenfalls.
Wir können den beiden Gesetzentwürfen in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Folgende Punkte für sind für eine Zustimmung relevant: Die Verteidigungsausgaben müssen dauerhaft auf zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigen; das Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro darf ausschließlich für die Stärkung der Bundeswehr verwendet werden; der Verteidigungshaushalt muss unabhängig vom Sondervermögen das Zwei-Prozent-Ziel erreichen; vor einer Verabschiedung des Sondervermögens muss klar sein, was mit dem Geld konkret für die Bundeswehr erreicht werden soll; das Beschaffungswesen muss grundlegend geändert werden; bei einer Ausnahme von der Schuldenbremse muss dem Sondervermögen auch ein Tilgungsplan hinzugefügt werden. Die Verhandlungen unserer Fraktion mit der Bundesregierung dauern noch an.