Das SGB II regelt die Hilfe für Arbeitslose in der Grundsicherung. Mit der Einführung des „Bürgergeldes“ plant die Ampelkoalition eine umfassende Reform. Dabei sollen die Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus angehoben werden, zudem wird u.a. eine sechsmonatige sanktionsfreie Karenzzeit eingeführt und das anrechnungsfreie Schonvermögen erhöht. Mit dem Bürgergeld-Gesetz geht die Ampel-Regierung einen nächsten Schritt hin zur schleichenden Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Wir finden: Das Bürgergeldgesetz steht für verwalten, nicht für aktivieren. Es setzt die falschen Schwerpunkte. Das Prinzip des Förderns und Forderns hat sich hingegen bewährt. Denn nur mit der Aufnahme einer dauerhaften Erwerbstätigkeit kann Hilfebedürftigkeit nachhaltig beendet werden. Die mahnenden Stimmen beispielsweise des Landkreistags, des Handwerks, des Städtetages, der Bundesagentur für Arbeit und nicht zuletzt des Bundesrechnungshofes müssen von der Ampel-Regierung ernst genommen werden. Wir bleiben dabei: Die Abschaffung von Sanktionen und die Einführung hoher Schonvermögen wird es mit uns nicht geben.
Angesichts der Inflationsentwicklung müssen die Regelsätze aber dringend zum 1. Januar 2023 angehoben werden. Deshalb bringen wir in dieser Sitzungswoche einen Antrag ein, der das Inkrafttreten der Erhöhung zum 1. Januar 2023 gewährleisten soll. Allerdings ist bislang nicht ersichtlich, dass die Ampel auf unser Angebot eingehen will. Unsere Kritik an allen weiteren Elementen des Bürgergeld-Gesetzes bleibt erhalten: Die Aussetzung der Sanktionen und die hohen Schonvermögen sind ein sozialpolitischer Systemwechsel.