Beschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes

Der Ampel-Entwurf für den Bundeshaushalt sieht eine Neuverschuldung von knapp 140 Mrd. Euro vor – und damit mehr als nach der Schuldenbremse des Grundgesetzes eigentlich zulässig. Aus diesem Grund muss der Bundestag erneut mit Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 des Grundgesetzes beschließen. Aufgrund der fortbestehenden Auswirkungen Corona-Pandemie liegt nach Auffassung der Regierungskoalition eine außergewöhnliche Notsituation vor, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die wiederum den Beschluss gem. Art. 115 Absatz 2 des Grundgesetzes rechtfertigt.


GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner