Für Gastronomie gilt seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Anfang 2021 wurde auch die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis Ende 2022 befristet gesenkt. Damit haben wir in der letzten Legislaturperiode einen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet. Nun drohen beide Ermäßigungen Ende des Jahres auszulaufen. Dies bedroht die Erholung der Gastronomie in unseren Innenstädten und den Fortbestand vieler kleiner Brauereien in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation. Mit unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, beide Steuersenkungen dauerhaft fortgelten zu lassen.
