In dieser Woche befassen wir uns abschließend mit unserem Antrag Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern unterstützen – Für eine bauliche Stärkung der sozialen Infrastruktur durch praxistaugliche Vereinfachungsfristen im Baugesetzbuch. Deutschland hat im Jahr 2022 über 1 Million Menschen aufgenommen, die aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind. Mehr als ein Drittel darunter waren Kinder und Jugendliche. Wenngleich die Solidarität allerorten groß ist, kommen Kommunen und staatliche Institutionen mittlerweile an die Grenzen der Kapazitäten für Unterbringung und soziale Infrastruktur. Um den schnellen Bau von Unterkünften zu ermöglichen, sind § 246 Baugesetzbuch bestimmte Sonderregelungen für den Bau von Unterkünften für Asylantragsteller festgelegt.
Mit unserem Antrag fordern wir: Wir müssen jetzt die Verlängerung der Regelungen in § 246 BauGB beschließen, um Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen. Außerdem müssen die Sonderregelungen auch für den Bau von Kitas, Schulen und Obdachlosenheimen ausgeweitet werden, um zügigen Ausbau der überlasteten sozialen Infrastruktur zu ermöglichen. Damit verbunden debattieren wir den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften. Mit dem eigentlichen GE will die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen, um private und staatliche Investitionen schneller umsetzen zu können. Zwar begrüßen wir diesen Gesetzentwurf grundsätzlich. Er bleibt jedoch in allen Belangen hinter den Erwartungen zurück. Von den Regelungen zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren ist – wenn überhaupt – nur eine geringe Verfahrensbeschleunigung zu erwarten.